Kartellrecht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Kartellrecht ist Teil des zivilrechtlichen Wettbewerbsrechtes und regelt die Zulässigkeit und das Vorgehen gegenüber Kartellen.. Das deutsche Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es besteht ein grundsätzliches Kartellverbot. Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind unwirksam, wenn sie den Wettbewerb bei der Herstellung oder dem Handel von Waren oder Dienstleistungen beinträchtigen können (§ 1 GWB). Ausnahmen sind in den Paragrafen 2 bis 8 GWB geregelt. Kartellrechtliche Vorschriften finden sich zudemt auch auf europäischer Ebene. Zentrale Vorschriften bilden die Artikel 81 bis 86 (ex Art. 85 bis 90) des Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||